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Liköre

Likör ist der Oberbegriff für alkoholische Getränke mit „neutralem“ Alkohol, bei dem mindestens 100 Gramm Zucker pro Liter und die aromatischen Zutaten zugesetzt werden. Innerhalb der EU ist ein Mindest-Alkoholgehalt von 15 % Vol. festgelegt. Der Alkoholgehalt kann jedoch deutlich höher liegen. Einem Neutralalkohol kann Rahm, Milch, Obst, Fruchtsaft oder Wein beigegeben werden. Die Auswahl und Möglichkeiten der Aromatisierung sind endlos. Liköre im unteren Preissegment (u.a. Partyliköre) werden überwiegend synthetisch mit künstlichen Aromen- und Farbstoffen hergestellt. 

Das obere Preissegment bilden Liköre, die mit 100% Edeldestillat und dem dazugehörigen 100%tigen Fruchtsirup hergestellt werden. Bestimmte Liköre mit überregionaler Bedeutung sind in ihrer Zusammensetzung und/oder durch ihre geographische Herkunft geschützt. Die genauen Bezeichnungen und Regelungen sind im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 geregelt.

Spezialitäten

  • Spezial Kräuter-Likör

  • Walnuss-Likör

  • Haselnuss-Likör

  • Thymian-Likör

  • Amaro of Bonollo

  • Fico d'India di Sardegna

  • Kamillen-Likör

  • Amarulla-Cream

  • Enzian Spirituose aus dem Holzfass

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